In vielen Bundesländern ist die Qualifizierung zur Sprachbildung in Kitas bereits gesetzlich vorgeschrieben. In Schleswig-Holstein ist dies im Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG § 19) verankert: Alle pädagogischen Fachkräfte müssen eine anerkannte Qualifizierung in alltagsintegrierter Sprachbildung nachweisen. Das Land hat nun eine Übergangsfrist eingeräumt, um allen pädagogischen Fachkräften die Chance zu geben, sich in alltagsintegrierter Sprachbildung zu qualifizieren.
Die Fortbildung richtet sich streng an das vom Land Schleswig-Holstein vorgegebene Curriculum und vermittelt nicht nur das notwendige Wissen, sondern bietet auch praxisnahe Methoden und Strategien, um die Qualität der Sprachförderung im Kita-Alltag nachhaltig zu verbessern. Zudem ist sie in Schleswig-Holstein über die Betriebskostenförderung förderfähig und somit können die 993,-€ Gesamtkosten (zum Teil) refinanziert werden.
Nutze diese Gelegenheit, um deinen Kita-Alltag zukunftsfähig zu machen, die Frist bis Ende 2025 nicht zu verpassen und die sprachliche Entwicklung der Kinder wirkungsvoll zu unterstützen.